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Brandschaden Bei Schäden durch Blitzschlag, Feuer, Explosion oder Implosion zahlt Ihnen Ihre Hausratversicherung Ersatz. Die Feuerversicherung greift auch, wenn die Schäden durch fest installierte Elektroinstallationen verursacht werden. Achtung: Setzen Sie den Versicherungsschutz nicht aufs Spiel und achten Sie auf die Vertragsdetails. Die meisten Bundesländer schreiben in ihren Bauordnungen vor, dass ein Rauchmelder installiert werden muss – in allen Schlafzimmern sowie im Flur. Wasserschaden Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Wasserschäden, wenn es sich um Leitungswasserschäden handelt. Dazu gehören auch Schäden durch Einfrieren oder Bruch. Damit sind Sie im Winter ausreichend geschützt, wenn eine Wasserleitung durch Frost platzt oder hartes Wasser das Material zerstört. Zu den häufigsten Schadensfällen zählen beispielsweise Schäden an einem gedeckten Dach und Folgeschäden.
Elementarschäden: Elementarschäden sind nicht grundsätzlich in der Wohngebäudeversicherung verankert. Daher gibt es keine Entschädigung von der Versicherungsgesellschaft, wenn Ihr Haus durch Elementarereignisse wie Erdbeben/Erdrutsche, eine Lawine, Überschwemmungen oder starke Regenfälle beschädigt wird. Hier gilt es, Ihren Versicherungsschutz aktiv um eine Sachschadenversicherung zu erweitern.
Und das ist nicht enthalten: Feuer: Die Versicherung deckt keine Schäden ab, die durch vorsätzliche Entzündung von Materialien (z. B. Schornsteinbrand) verursacht wurden. Auch Überspannungsschäden sind nicht automatisch von der Wohngebäudeversicherung gedeckt.
Sturm: Die Wohngebäudeversicherung soll keine Leistungen erbringen, wenn Sturmschäden mit einer Sturmstärke von weniger als 8 aufgetreten sind. Auch bei fahrlässigem Verhalten (offene Fenster oder Undichtigkeiten) besteht kein Leistungsanspruch.
Wasser: Wasserschäden sind nur dann versichert, wenn es sich um Leitungswasser handelt. Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung oder Verwitterung sind daher nicht durch Versicherungsleistungen gedeckt. Auch Wasser, das aus einem Aquarium fließt, zählt nicht als Leitungswasser und ist daher nicht im Leistungspaket Ihrer Hausratversicherung enthalten.
Unfertige Gebäude: Verivox empfiehlt, dass Sie mit der Suche nach einem erweiterten Versicherungsschutz beginnen, bevor Ihr Gebäude fertiggestellt ist. Hier lohnt sich zum Beispiel eine Feuerversicherung. Diese schützt Ihr Wohneigentum und lässt sich nach Fertigstellung problemlos in eine Wohngebäudeversicherung umwandeln.
Krieg: Schäden durch Krieg oder seine Folgen sind grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
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