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Künftig müssen Kryptoplattformen daher bei der Abwicklung von Transaktionen Informationen über Sender und Empfänger ermitteln. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Betrag überwiesen wird. Im Falle einer Geldwäsche- oder Terrorismusermittlung müssen Anbieter die Informationen auch an die zuständigen Behörden weitergeben. Bei der Bekämpfung der Geldwäsche konzentriert sich die EU auf den Punkt, an dem Bitcoin, Ether und andere digitale Währungen gegen herkömmliches Geld wie Euro oder US-Dollar getauscht werden. Daher werden direkte Überweisungen zwischen Wallet-Inhabern oder plattformunabhängigen Krypto-Wallets ausgespart. Aber es wäre sowieso schwer zu kontrollieren.
Auch bei der Abwicklung von Transaktionen mit solchen unabhängigen Wallets gibt es eine Sonderregelung: Hier gilt die Informationspflicht ab einem Betrag von 1000 Euro.
Der Europaabgeordnete Martin Schirdewan (Linke) begrüßte die Einigung. „Wie bei herkömmlichen Banküberweisungen muss klar sein, wer die Krypto-Assets tatsächlich sendet und empfängt“, sagte er. Allerdings kritisierte er, dass die Transparenzanforderungen für unabhängige Wallets weniger streng seien.
Bevor das Gesetz offiziell in Kraft tritt, müssen das EU-Parlament und die Länder ihm formell zustimmen. Am Donnerstagnachmittag treffen sich Verhandlungsführer der Institutionen, um neue einheitliche Regeln für den EU-Kryptowährungsmarkt auszuhandeln.
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