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Wer eine Lebensversicherung abschließt, ist in der Regel jahrzehntelang an den Vertrag gebunden. Eine unvorhergesehene Lebensentwicklung kann die finanziellen Möglichkeiten des Versicherten jedoch schnell über den Haufen werfen: In diesem Fall wird beispielsweise das Geld aus der Lebensversicherung sofort benötigt oder die geschuldeten Prämien können nicht mehr gezahlt werden. Viele Verbraucher entscheiden sich in diesem Fall für eine Kündigung der Kapitallebensversicherung – oft leichtfertig, denn dieser Ausstieg bedeutet fast immer finanzielle Einbußen für den Versicherten. Denn statt zu kündigen, können Eigentümer ihre Lebensversicherung auf einem Zweitmarkt verkaufen.
Beim Verkauf werden alle Forderungen an den Policenkäufer abgetreten. Der Verkäufer verzichtet auf die zum Vertragsschluss vereinbarte Zahlung, der Käufer überweist im Gegenzug einen vereinbarten Betrag. Die Kontrakte werden dann an Investoren weiterverkauft, die die Laufzeit fortsetzen und die Gewinne sichern. Dies führt in der Regel zu einem höheren Kaufpreis, als der Versicherer zahlen würde. Um eine möglichst hohe Summe für seine Lebensversicherung zu bekommen, lohnt es sich, verschiedene Angebote von Policenkäufern einzuholen, diese zu vergleichen und den Rückkaufswert zu prüfen.
Allerdings kann nicht jeder Verbraucher seine Lebensversicherung verkaufen – bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Dazu gehört, dass die Versicherung einen Mindestrückkaufswert von 5000 Euro haben muss und die Restlaufzeit 25 Jahre nicht überschreiten darf. In den meisten Fällen dürfen nur kapitalbildende Lebensversicherungen verkauft werden – fondsgebundene Policen und Direktversicherungen sind vom Verkauf ausgeschlossen. Obwohl ein Verkauf rentabler ist als eine Vertragskündigung, droht den Verbrauchern dennoch ein finanzieller Verlust.
Der Verkauf einer Lebensversicherung ist aus mehreren Gründen der Kündigung vorzuziehen. Denn während der Verbraucher bei letzterem viel Geld verlieren kann, bringt der Verkauf der Police finanzielle Vorteile. Die Differenzen zwischen dem Rückkaufswert der Versicherung und dem Preis auf dem Zweitmarkt liegen zwischen wenigen Prozentpunkten und in Einzelfällen bei bis zu 15 bis hundert. Zudem kann das Todesfallkapital trotz Verkauf einbehalten werden. Dies ist häufig bei Kapitallebensversicherungen der Fall. Der Käufer hat jedoch immer das Recht, die Police nach dem Kauf zu kündigen. Dann erlischt der Todesfallschutz für den Versicherten. Bei Kündigung einer Lebensversicherung, die nicht älter als zwölf Jahre ist, müssen die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abgeführt werden. Beim Verkauf von Lebensversicherungspolicen, die vor 2005 gekauft wurden, muss der Verkäufer keine Steuern bezahlen, und wenn die Police nach 2005 gekauft wurde, muss der Verkäufer möglicherweise eine Quellensteuer bezahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Kaufpreis höher ist als die gezahlten Beträge. In den meisten Fällen gibt es also zusätzlich zu den anderen Vorteilen des Verkaufs einer Lebensversicherung steuerliche Vorteile.
Wenn es sich nur um eine Kürzung der monatlichen Zahlungen für Ihre Lebensversicherung handelt, kann sie auch beitragsfrei sein. Eine weitere Alternative sind zinsgünstige Kredite, diese sind jedoch meist ohne Rückzahlung. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer kontinuierlich Zinsen auf die gesamte Kreditsumme zahlt. Wer auf Sondertilgungen verzichtet, könnte mit einem Konsumentenkredit trotz höherer Zinsen insgesamt niedrigere Kreditkosten erzielen.
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