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Kryptowährungen sind bei Anlegern nach wie vor sehr beliebt. Der digitale Währungsmarkt besteht mittlerweile nicht mehr nur aus Bitcoin, Ether & Co., sondern umfasst auch immer mehr kleinere Kryptowährungen. Die Marktvolatilität hat sich dagegen kaum verändert. Wer seine Token also zum optimalen Zeitpunkt verkauft, kann sich über Gewinne freuen.
Digitale Währungen werden nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt, sondern laut Bundesfinanzministerium als privates Geld und damit als „anderes Wirtschaftsgut“. Obwohl Kryptowährungen nicht als Gewinne aus dem Aktienhandel behandelt werden, werden Verkäufe, wie beispielsweise Verkäufe auf einer Handelsplattform für Euro oder US-Dollar, besteuert. Sie werden wie gewöhnliche immaterielle Vermögensgegenstände behandelt und unterliegen daher dem Einkommensteuerrecht. Relevant ist, ob die Geschäfte privater Natur sind oder im betrieblichen Bereich getätigt werden. Auch die Besitzdauer ist von Interesse.
Innerhalb eines Jahres: Dieses Szenario richtet sich an Privatanleger, die tatsächlich in Bitcoin, Ethereum und Co investieren. Sie halten sie dann eine Weile, bevor Sie die Token wieder verkaufen oder gegen andere Kryptowährungen eintauschen. Wichtig ist hier die einjährige Spekulationsfrist. Wird die Ware vor Ablauf dieser Frist ausgelagert, fallen Steuern an. Gewinne oder Verluste sind in diesem Fall mit dem persönlichen Steuersatz zu erfassen. In der SO-Anlage erfolgt ein Eintrag für sonstige Einkünfte in Zeile 42 „Sonstige Einkünfte“.
Ein Gewinn von weniger als 600 € pro Jahr ist jedoch grundsätzlich steuerfrei – diese Freigrenze gilt für alle privaten Verkaufsgeschäfte, nicht nur für Kryptowährungen. Wird die Freigrenze überschritten, muss auch der gesamte Gewinn versteuert werden. Verluste können von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften in Vorjahren abgezogen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.
Länger als ein Jahr: Es richtet sich in diesem Fall an Anleger, die in Kryptowährungen investieren und keine kommerziellen Zwecke verfolgen. Gewinne sind steuerfrei, wenn der Anleger die Coins länger als ein Jahr hält, da es sich um sogenannte Spekulationsgeschäfte handelt.
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