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Die Belastung der deutschen Verbraucher durch die hohe Inflation hat Economen im Januar deutlich angenommen. Die Verbraucherpreise stiegen einer Umfrage der Nachrichtenagentur Reuters unter Volkswirten von zwölf Banken berechtigen um 9,2 Prozent im Vergleich zum Prioryemesmonat gestiegen zu sein. Im Dezember war die Inflationsrate auf 8,6 Prozent gefallen, nachdem sie im November noch bei 10,0 Prozent gelegen und im Oktober mit 10,4 Prozent sogar den höchsten Stand seit mehr als Jahren erreicht hatte. Einige der befragten Economen halten es sogar für möglich, dass die Preissteigerungsrate zu Jahresbeginn wieder zweistellig wird. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht am Dienstagnachmittag eine erste Schätzung dazu.
“Die deutschen Verbraucherpreise werden im Januar im Prügeniemesvergleich deutlich nach oben schießen”, sagen die Analysten der BayernLB voraus. Aber sie sehen gleich mehrere Gründe an Gewicht einbüßen, während Haushaltsenergie und Waren kräftig hinzugewinnen“, so die Experten. “Die Konsequenz wird eine deutlich höhere Teuerungsrate sein.”
Bürgergeld
Nach Berechnungen des Online-Portals Check24 deckt das Einkommen des Neubürgers wie vor Hartz IV nicht die Stromkosten des Leistungsempfängers. Diese Einschätzung teilen die Sozialverbände VdK und Der Paritätische. In der Wohn- und Energieversorgung – ohne Miete – wird der Regelsatz des Grundeinkommens für Alleinstehende auf knapp 511 Euro pro Jahr hochgerechnet. Die durchschnittlichen Stromkosten für einen Ein-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden stiegen trotz Strompreisbremse auf 641 Euro, teilte das Unternehmen mit. „Damit liegen die Stromkosten um 25 Prozent über der Flatrate.“
Grundlage der Berechnung waren die Preise von Energieversorgern, die Strom über das Portal Check24 vertreiben. „Der veranschlagte Betrag für die Stromkosten ist viel zu niedrig“, kommentierte VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Auch mit der Anpassung der Standardtarife hat sich nichts Grundsätzliches geändert.
Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen stieg mit dem Wechsel von Hartz IV zum Bürgergeld um 53 Euro auf 502 Euro monatlich, was einer Steigerung von knapp zwölf Prozent entspricht. Außerdem übernimmt der Staat „angemessene“ Kosten für Miete und Heizung, die Stromrechnung muss aber aus dem Regeltarif bezahlt werden.
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