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Mit Inkrafttreten des Bundeselterngeld- und Bundeselternzeitgesetzes (BEEG) zum 1. Januar 2007 wurden Elterngeld und Elternzeit durch Elterngeld und Elternzeit ersetzt. Das Elterngeld wurde einkommensunabhängig gezahlt. Allerdings mussten bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Einerseits musste das Einkommen der Familie unter einer bestimmten Einkommensgrenze bleiben. Die Arbeitszeit musste auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert werden. Unter diesen Bedingungen wurde für maximal 24 Monate eine Pauschale von 300 Euro pro Kind bezogen. Mit der alternativen Budgetform erhielten Sie zwölf Monate lang 450 Euro pro Kind.
Elterngeld – SO FUNKTIONIERT ES Das Elterngeld dient als Ersatzgehalt für die Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Sie wird in der Zeit nach der Geburt des Kindes gezahlt. Die Geldleistung kann frühestens nach der Geburt in Anspruch genommen werden und wird maximal drei Monate rückwirkend ausbezahlt. Es wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Das Elterngeld soll dazu beitragen, den finanziellen Lebensunterhalt der Familie zu sichern. Auch Eltern, die vor der Geburt über kein Einkommen verfügen, haben Anspruch auf eine finanzielle Leistung.
BERUFLICHER AUSSTIEG MUSS BELOHNT WERDEN Das Elterngeld soll den Ruhestand zugunsten des Nachwuchses belohnen. Die geteilte Vorstellung von „Job oder Kind“ soll abgeschafft und Eltern gegenüber Menschen ohne Kinder nicht benachteiligt werden. Das Elterngeld ermöglicht berufstätigen Eltern, ihre Kinder besser zu betreuen, ohne große finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Beide Elternteile können Lohnersatzleistungen beanspruchen.
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