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Grundsätzlich gilt für jeden Fonds und auch für ETFs: Das Geld, das in die Anteile des Fonds investiert wird, ist ein Sondervermögen und geschützt. Also kein Grund zur Sorge: Geht Ihr ETF-Anbieter in die Insolvenz, bleiben Ihnen die Anteile am Fonds erhalten.
Im Einzelnen schreibt das Gesetz vor, dass Fondsgesellschaften die Gelder (Fondsanteile) ihrer Kunden vom Vermögen der Gesellschaft getrennt halten müssen. Diese hinterlegen sie in der Regel bei unabhängigen Depotbanken. Für ETF-Anbieter von Xtrackers und iShares ist dies beispielsweise die State Street Bank of Luxembourg and Ireland, für den ETF-Anbieter von Invesco beispielsweise die Northern Trust Bank.
Dadurch wird verhindert, dass das Vermögen des Anlegers in die Insolvenzmasse fällt, wenn die Fondsgesellschaft in Konkurs geht und Gläubigerforderungen aus ihr bedient werden. Die Depotbank ist dann verpflichtet, die Verwaltung des ETF zu übernehmen – entweder dauerhaft oder bis ein anderer ETF-Anbieter die Fondsanteile kauft.
Ist nicht die Fondsgesellschaft, sondern diese Depotbank insolvent, müssen die Fondsanteile per Gesetz auf einen anderen Treuhänder übertragen werden, der dann als neue Depotbank fungiert. Ein solcher Vorfall sollte Ihnen keinen Nachteil bringen.
Wenn Ihre Online-Bank oder Ihr Online-Broker, bei dem Sie Ihr persönliches Wertpapierdepot führen, ausfällt, besteht kein Grund zur Panik. Ein Administrator würde Ihr Portfolio übernehmen und als neuer Ansprechpartner dienen.
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